Rechtsprechung
BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 1.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Mainz, 15.03.2001 - 1 K 1342/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2001 - 12 A 10851/01
- BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 1.02
- BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 9.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 9.02
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung; Ausnahme bei vorläufiger …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 1.02
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 9.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.